Welche Kosten entstehen?
Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten.
Dafür berechne ich 80 ,- Euro.
Ich biete einen "Solidaritätstarif" von 60,- Euro für Menschen mit vermindertem Einkommen an. Dies geschieht auf Selbsteinschätzung, ein gesonderter Nachweis ist nicht nötig.
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich darum, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei kurzfristigen Absagen eine Ausfallgebühr von 50% des Honorars fällig wird.
Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen und richten sich an Selbstzahler.
Nach jeder Sitzung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie in bar begleichen können.
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können im Rahmen der Steuererklärung
in der Regel als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Therapiesitzungen sind Umsatzsteuerbefreit gem. §4 Nr.14 USTG
Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich. Es gibt jedoch bei Menschen ohne bekannte Vorerkrankungen die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Leistungen des "Heilpraktikers für Psychotherapie" abzuschliessen. Gegebenenfalls ist im Einzelfall eine Bezuschussung über das trägerübergreifende Persönliche Budget (z.B. im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, der Jugendhilfe oder von Unfall- oder Rentenversicherungsträgern, etc.) möglich. Sprechen Sie mich dazu gerne an. Nähere Informationen unter www.budget.bmas.de
Als Selbstzahler haben sie folgende Vorteile:
Schnelle Terminvergabe:
Sie erhalten innerhalb von 1-2 Wochen einen Termin für das Erstgespräch.
Flexibilität:
Sie entscheiden selbst, wie lange Sie die Therapie in Anspruch nehmen möchten.
Keine Sperrfrist:
Sie unterliegen nicht der zweijährigen Sperrfrist nach beendeter oder abgebrochener Psychotherapie
Kein bürokratischer Aufwand:
Im Vorfeld muss die Therapie nicht bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt werden.
Diskretion:
Krankenkasse, Bank oder Ihr Arbeitgeber erfahren nichts von Ihrer Problematik.